Die Kraftfahrer
Ohne sie rollt im wahrsten Sinne des Wortes im Einsatz nichts: Die Kraftfahrer (Kf) fahren die Einsatzfahrzeuge zum Ort des Geschehens und liefern somit das Equipment, ohne das Rettungsmaßnahmen technisch nicht möglich wären. Das ist zum Beispiel bei schweren Bergungen, Seilwindearbeiten, dem Abriss von Wänden, dem Freilegen von Kellerräumen sowie bei Überschwemmungen und Bränden der Fall.
Das umsichtige und routinierte, aber auch eilige Fahren der schweren Fahrzeuge unter Einsatzbedingungen, bei Ausbildungen und Übungen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften macht dabei nur einen Teil aus. Als Kraftfahrer im THW ist man im Besonderen für die Pflege, Wartung und Reparatur des Fahrzeuges verantwortlich. Dazu gehört ebenso, dass die zahlreichen Geräte, die sie mit sich führen, überwacht, gewartet, gesteuert und fachmännisch herausgegeben werden. Des weiteren müssen sie Unfälle, Verluste und Defekte melden. THW-Kf sind folglich immer Geräteverantwortliche und führen Nachweishefte. Im Einsatzfall bleiben die Kf stets an ihrem Fahrzeug, halten es in ständiger Fahrbereitschaft, überwachen den Verbrauch von Betriebsstoffen und stellen die Versorgung sicher.
Die Funktion Kf im THW bildet eine Zusatzfunktion im Technischen Zug. Daher absolvieren alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach ihrer THW-Grundausbildung eine Ausbildung auf Standortebene. Nur so können sie eine THW-Fahrgenehmigung erhalten. Je nachdem, welches Fahrzeug geführt werden soll, werden die Auszubildenden für PKW oder LKW geschult.