Dillenburg,

Die Einsatzstelle sicher erreichen

Bei der Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 2, die am vergangenen Samstag, 28. Januar, im Ortsverband Dillenburg und auf dem Übungsgelände von THW und Lahn-Dill-Kreis in Dillenburg-Frohnhausen durchgeführt wurde, lernten die zukünftigen Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE aus dem THW-Geschäftsführerbereich Gießen, wie sie auch unter schwierigen Bedingungen die Einsatzfahrzeuge des THW sicher beherrschen.

Länge, Breite, Höhe – der/die Kraftfahrer/-in muss die Abmessungen seines/ihres Fahrzeuges richtig abschätzen können, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.

17 Tonnen zulässige Gesamtmasse, 213 Kilowatt (290 Pferdestärken) Motorleistung, 12 Gänge, 2,55 Meter breit und 8,5 Meter lang, Einzelbereifung, zuschaltbarer Allradantrieb, Differentialsperren – das sind die technischen Daten des Mehrzweckkraftwagens (MzKW) der Bergungsgruppe 2 (B 2). Dieses und weitere schwere Einsatzfahrzeuge des THW mit und ohne Anhänger im Straßenverkehr, aber auch abseits befestigter Straßen und Wege sicher zu bewegen, will gelernt sein. Die wenigsten ehrenamtlichen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im THW sind Berufskraftfahrer/-innen und trotzdem müssen sie ihr Fahrzeug im Einsatz jederzeit unter Kontrolle haben – schließlich sind bis zu acht weitere Helfer/-innen mit an Bord und die anderen Verkehrsteilnehmer/-innen reagieren nicht immer besonnen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nähert. Aus diesem Grund nehmen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im THW zusätzlich zur zivilen Fahrausbildung an der Bereichsausbildung Kraftfahrer teil, bevor sie eine Fahrgenehmigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen erhalten.

Diese Bereichsausbildung gliedert sich in zwei Teile: Der erste Teil muss von allen Kraftfahrer/-innen absolviert werden, während der zweite Teil nur für die Kraftfahrer/-innen der Klasse CE (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg auch mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg) bestimmt ist. Im Teil 1 werden rechtliche Grundlagen, wie die Inhalte von Straßenverkehrs-Ordnung und Dienstvorschrift Kraftfahrwesen THW, Grundlagen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, wie anzuwendende Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über Ladungssicherung und den Transport gefährlicher Güter, Kraftfahrzeugtechnik, das Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, durchzuführende Arbeiten der Materialerhaltung und die Fahrzeugführung, wie das Rangieren mit dem Einweiser und der Marsch im geschlossenen Verband (Marschverband) vermittelt. Im Teil 2 lernen die Teilnehmenden die besondere Kraftfahrzeugtechnik von Nutzfahrzeugen und durchzuführende Wartungs- und Pflegearbeiten kennen. Außerdem werden sie im Betrieb von Zusatzaggregaten, wie der hydraulischen Seilwinde, der Ladebordwand und der Kippbrücke, sowie im Anhängerbetrieb und im Fahren im Gelände geschult.

Moderne Technik erfordert umfangreiche Einweisungen

Zwar sollen moderne Fahrerassistenzsysteme den/die Kraftfahrer/-in entlasten, doch die Technik der Fahrzeuge wird zunehmend komplexer zu bedienen. Während die Gerätekraftwagen 72 der ehemaligen Bergungszüge noch mit manuellen Schaltgetrieben ausgestattet waren, die sich zwar im kalten Zustand teilweise nur mit erhöhtem Kraftaufwand schalten ließen – hier war der Kraftfahrer noch Kraftfahrer –, dafür aber ohne Anleitung zu bedienen waren, halten nun vor allem automatisierte Schaltgetriebe, bei denen die Bedienvorgänge Kuppeln, Anfahren, Gangwahl und -wechsel durch eine Steuer- bzw. Stellautomatik übernommen werden, Einzug in die Einsatzfahrzeuge des THW. Die Kraftfahrerin/der Kraftfahrer kann sich dadurch während der Einsatzfahrt noch besser auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Wählt sie/er beim Fahren im Gelände jedoch nicht den richtigen Betriebsmodus, kann es, aufgrund der sich schnell ändernden Fahrwiderstände und weil das Getriebe nicht in der Lage ist, notwendige Gänge vorausschauend einzulegen, dazu kommen, dass das Fahrzeug infolge eines Schaltfehlers zum Stillstand kommt sich ggf. beim Versuch des Anfahrens eingräbt und festfährt.

Um auch in solchen Situationen aus eigener Kraft wieder freizukommen, wird das Geländefahren besonders ausgebildet – schließlich können sich die Einsatzkräfte nach Katastrophen und Unwettern nicht darauf verlassen, dass das Straßennetz noch in vollem Umfang befahrbar ist. Straßen könnten überflutet und Brücken eingestürzt sein – die nicht passierbare Stelle muss umfahren werden. Stehen dafür keine befestigten Straßen zur Verfügung, führt der Weg zwangsläufig durchs Gelände. Aber auch ein kalter Winter mit Eis und Schnee bietet so seine Tücken. Wie werden die Gleitschutzketten richtig auf die Räder aufgelegt? Wie kann der Reifendruck angepasst werden, um die Traktion auf losem Untergrund zu erhöhen? Was ist der Unterschied zwischen permanentem und zuschaltbarem Allradantrieb? Wozu dient die Geländeuntersetzung und wann legt man die Differentialsperren ein? Auf all diese Fragen erhielten die zukünftigen Kraftfahrer/-innen bei der Bereichsausbildung am Samstag Antworten.

Passt das?

Um die Fahrzeuge souverän durch den Verkehr zu lenken, ist es für die Kraftfahrer/-innen außerdem unverzichtbar, sich mit den Abmessungen ihrer Fahrzeuge vertraut zu machen. Dazu wurden mehrere Stationen absolviert, bei denen die Fahrer die Abstände zu Hindernissen richtig einschätzen mussten. Auch das Rückwärtsfahren mit dem Gliederzug klappt nicht auf Anhieb perfekt, hier gilt: Übung macht den Meister. Da beim Rückwärtsfahren mit Lastzügen grundsätzlich ein Einweiser – mindestens jedoch ein Sicherungsposten – erforderlich ist, übten die Kraftfahrer, das Fahrzeug anhand der festgelegten Übermittlungszeichen zu manövrieren. Und sollte ein Einsatzfahrzeug einmal aufgrund eines technischen Defektes während eines Marsches liegenbleiben, so sind die Kraftfahrer auch dafür bestens vorbereitet, denn das Abschleppen mit der Abschleppstange wurde ebenfalls ausgebildet.


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