Gießen/Wetzlar, 16.08.2011, von Jörg Velten

Blauer Strom ist jetzt auch grün

Erstmals erhält das THW ein Notstromaggregat zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne. Die Gießener Firma Hübner übergab das Gerät an den THW Ortsverband Wetzlar.

Erstmals ermöglicht das Hybrid-Aggregat eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien durch das THW.

Ein Vorteil des neuen Aggregats ist neben der Umweltfreundlichkeit die Unabhängigkeit von Kraftstoff. Erstmals ermöglicht das Hybrid-Aggregat eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien durch das THW. Basis des Notstromaggregats ist ein normaler Container, der einen einfachen Transport per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug ermöglicht.

Der Strom wird von 21 Solarmodulen und einem 15 Meter hohen Windrad produziert – ein großer Vorteil in unzugänglichen Krisengebieten, die von einer Kraftstoffversorgung abgeschottet sind. Ein mit Kraftstoff betriebener Generator sichert zusätzlich die Stromversorgung, wenn Wind und Sonnenschein ausbleiben. Windrad und Solarmodule können von nur zwei Personen binnen eines Tages montiert werden.

Als erstes Serienmodell wird das EnergyContainer® genannte Gerät im Wert von etwa 150 000 Euro von der Firma Hübner an das THW gespendet und nun von der Fachgruppe Elektroversorgung des THW Ortsverbandes Wetzlar getestet.


  • Erstmals ermöglicht das Hybrid-Aggregat eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien durch das THW.

  • Neben Vertretern der Firma Hübner und des THW-Ortsverbandes Wetzlar nahmen der hessische Innenminister Boris Rhein (3. v. r.), THW-Vizepräsident Rainer Schwierczinski (2. v. r.), der THW-Landesbeauftragte für Hessen/Rheinland-Pfalz, Werner Vogt (r.),der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer (m.) und die Oberbürgermeisterin Gießens, Dietlind Grabe-Bolz (4. v. l.) an der Übergabe teil.

Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: